AGB – dreizehn°festival

1. Rückerstattung

Wird die Veranstaltung durch die Veranstalterin abgesagt, kann die Käufer:in ihre Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen an die Veranstalterin zurückgeben. In diesem Fall erstattet die Veranstalterin nur den Nennwert der Eintrittskarte zurück. Bei Wochenendtickets werden grundsätzlich nur 49 Euro zurückerstattet. Im Falle einer pandemiebedingten Absage behalten Tickets Gültigkeit für das 13°Festival 2024.

2. Programmänderung

Die Veranstalterin ist befugt, das Programm zu ändern. Die Käufer:in kann wegen der Absetzung einzelner Bands oder Veränderung des Programms keine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises verlangen.

3. Gültigkeit der Eintrittskarte

Es gibt Tagestickets und Tickets über den kompletten Veranstaltungszeitraum. Besucher*innen sind selbst für ihre Tickets und Bändchen/Stempel verantwortlich. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Am Einlass wird die Karte gegen ein Bändchen getauscht, mit dem ein mehrfaches Betreten des Geländes möglich ist. Tagesbändchen haben nur für den jeweiligen Tag, für den die Tageskarte ausgeschrieben ist, Gültigkeit. Nach Umtausch der Karte in ein Bändchen verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Tickets ohne Ticketabrisse haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht zum Einlass.

4. Haftung

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

5. Jugendschutz

Die Veranstalterin ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren den Zutritt dann zu versagen, wenn sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die Veranstalterin orientiert sich am Jugendschutzgesetz.

6. Ausweispflicht

Jede Besucher:in ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Ordnungskräfte der Veranstalterin durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.

7. Hygienevorschriften

Die Besucher:in verpflichtet sich den Anweisungen der Veranstalterin Folge zu leisten und sich an die ausgezeichneten Mindestabstände und die Maskenpflicht zu halten.

8. Verhalten auf dem Festivalgelände

haikultur e.V. behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.
Es ist verboten, Glasbehälter, Dosen, Plastikkanister, Kunststoffflaschen, alkoholische Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen. Ebenfalls ist das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Die Veranstalterin ist berechtigt, durch ihre Ordnungskräfte bei Einlass Leibesvisitationen durchzuführen und gefährliche Gegenstände bis zum Tag nach der Veranstaltung einzuziehen. Das Anbringen von Graffitis an den Gebäuden ist untersagt. Das Veranstaltungsgelände darf nur in den als Gelände ausgewiesenen Bereichen betreten werden. Diese sind durch Zäune und Schilder bzw. natürliche Begrenzungen wie bspw. Hecken oder Bäume gekennzeichnet. Rauchen ist in allen Gebäuden untersagt. Das Betreten nicht explizit als Veranstaltungsorte gekennzeichneter bzw. verschlossener Gebäudeteile ist untersagt. Nach 22h00 ist außerhalb der Gebäude Zimmerlautstärke einzuhalten. Beim Verlassen des Festivalgeländes ist ebenso auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

9. Bei Zuwiderhandlung

Die Veranstalterin ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen befugt, den Zutritt der Besucher:in zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn die Besucher:in kein Verschulden trifft. Macht die Veranstalterin von ihren Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

10. Haftung

Die Besucher:in nimmt die Camping- und Parkmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Es besteht kein Anspruch auf einen Camping- bzw. Parkplatz. die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände; insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte. Die Veranstalterin leistet auch keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

11. Müll

Parkplatz, Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, die Besucher:in verpflichtet sich, ihren Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

12. Erstattungsansprüche

Rückgabe, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen die Veranstalterin bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde. Sollte die Veranstaltung pandemiebedingt und/oder durch behördliche Anordnung abgesagt werden, entstehen keine Erstattungsansprüche.

13. Bild- und Werkrechte

Die Besucher:in räumt der Veranstalterin das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Die Besucher:in erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material zeitlich unbeschränkt öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Die Besucher:in hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er_sie zu erkennen ist. Die Besucher:in räumt der Veranstalterin darüber hinaus ein, künstlerische Arbeiten, die im Rahmen von Workshops, Installationen oder anderen Programmteilen der Veranstaltung entstanden sind, zeitlich unbeschränkt öffentlich zugänglich zu machen und zu eigenen Zwecken zu verwenden. Erstellte Arbeiten gehen in das Eigentum von haikultur e.V. über, wenn nicht anders vereinbart.

14. Anwendbares Recht

Auf das zwischen dem Verein haikultur e.V. und den Besucher:innen geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

15. Wirksamkeit der AGB

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.